Bis jetzt konnte Günter die Prozesskosten stemmen, weil seine Familie ihre Rücklagen eingesetzt und RA Schillo pro bono gearbeitet hat. Jetzt aber braucht er Geld und zwar nicht nur für die moderate Honorarforderung von Prof. Dr. Fischer (weniger als der Rechtsanwalt in erster Instanz, sondern auch, weil die Familie ihre Auslagen zurück erhalten und Rechtsanwalt Schillo endlich mal eine Rechnung schreiben soll. Außerdem sind hohe Verfahrenskosten entstanden (einschließlich der Kosten der folterähnlichen U-Haft) die Günter zu tragen hat, wenn das Urteil des Landgerichts Würzburg nicht aufgehoben wird. Die Höhe lässt sich noch nicht bestimmen, liegt aber sicher im mittleren fünfstelligen Bereich.

Spenden, die für die Verfahrenskosten nicht verbraucht werden, wird Günter der Grünen Hilfe e.V. und damit für die weitere Entkriminalisierung von Hanf als Medizin und Genussmittel zur Verfügung stellen. Viele von Euch kennen ihn und wissen, dass er dieses Wort halten wird.

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-Guenter im Recht-

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