Günter wurde verhaftet und kam 9 Wochen in Untersuchungshaft. So lange dauerte es angeblich, bis durch Auswertung seines Handys geklärt war, dass Günter kein Dealer war. In der U-Haft wurde Günter sein Schmerzmittel verweigert. Statt dessen wurde ihm die gefährliche Sucht-Droge Tilidin angeboten. In seiner Not nahm Günter das Mittel und musste nach der Haftentlassung durch einen schweren, kalten Entzug. Rechtsanwalt Schillo nannte das in der Berufungsverhandlung Folter und auch Prof. Dr. Fischer macht daraus einen wichtigen Punkt seiner Revisionsbegründung.

Günter im Polizeiauto

Dann kam es zur Hauptverhandlung mit einem Urteil.