Günter Weiglein bittet um Spenden um ein  Strafverfahren zu finanzieren, in dem er wegen Eigenanbau zu  medizinischen Zwecken angeklagt und in zwei Instanzen verurteilt wurde.

Die laufende Revision wird spannend, denn einer der bekanntesten und erfahrensten Strafverteidiger Deutschlands, Prof. Dr. Thomas Fischer aus der Kanzlei Gauweiler-Sauter, hat sich entschlossen, die Revision zu führen.

Wie alles angefangen hat könnt Ihr hier nachlesen.