Pünktlich zu Weihnachten, nämlich am 23.12.2022 hat das Bayerische Oberste Landesgericht Günters Revision ohne Begründung verworfen. Das ist rechtlich möglich, aber bei diesem Rechtsmittel, das von Prof. Dr. Fischer derart aufwendig und tiefschürfend begründet wurde, doch merkwürdig. Wir denken: Wenn die Richter in Bamberg in den Fall eingestiegen wären, hätten sie das Urteil des LG Würzburg aufheben und wie in ähnlichen Fällen in Lübeck und Dortmund feststellen müssen, dass hier ein Fall des rechtfertigendem Notstands vorlag. Das geht in Bayern denn doch (noch) nicht
Die Chance bekommt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde werden wir hier veröffentlichen. Sie wird auch eine Rolle in dem noch lange nicht entschiedenen Kampf um die Freigabe von Hanf als Genussmittel spielen.
Ich selbst sehe die Ablehnung der Revision sogar positiv, nämlich zeitsparend. Wäre es zu einer Neuverhandlung gekommen, so hätte diese wiede in Bayern stattgefunden und es wäre womöglich wieder zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Dann erst wäre der Weg nach Karlsruhe frei gewesen. Diesen speziell bayerischen Albtraum erspare ich mir jetzt und verlasse bayerisches Territorium mit meinem Fall, um die Sache nun gleich auf Bundesebene weiter zu klären.
Prof. Dr. Fischer verlangt für weitere Tätigkeiten natürlich auch weiterhin Geld. Deshalb wurde die Zusammenarbeit mit ihm beendet und RA Matthias Schillo übernimmt wieder. Er reicht die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Es gibt für mich kein aufgeben, so lange Menschen hierzulande für den Gebrauch einer Pflanze zu eigenen persönlichen Zwecken verfolgt und bestraft werden! Das ist abartig und widerlich!
In diesem Sinne sehe ich meiner Zukunft nach wie vor positiv entgegen, weil ich mich aktiv gegen geltendes Unrecht auch weiterhin zur Wehr setzen werde.