Weil RA Schillo kein Strafrechtler ist, riet er zu einem bekannten Anwalt aus Freiburg. Die Familie inklusive der Eltern mussten ihre Rücklagen zusammenlegen, um die hohen Honorarforderungen zu begleichen (höher als das Honorar von Prof. Dr. Fischer). Der Verteidiger forderte in erster Instanz eine Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung. Der Staatsanwalt verlangte 2 Jahre 8 Monate – obwohl Günter keine Vorstrafen hat. Das Urteil lautete 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung. Und natürlich sollte Günter die hohen Kosten des Verfahrens, einschließlich der Untersuchungshaft bezahlen.

Rechtsanwalt Matthias Schillo

RA Schillo, der für Günter seit 2010 tätig ist und bisher keinen Rechtsstreit verloren hatte, übernahm angesichts dieses Desasters wieder das Ruder.

Schillo war es übrigens auch, der 1996 den landwirtschaftlichen Anbau von Hanf durchgesetzt hat.

Herr Schillo bei der Gartenarbeit

Die Berufungsverhandlung

Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg nahm im Juli 2022 drei Sitzungstage in Anspruch und war vom Willen des vorsitzenden Richters geprägt, das Urteil des Schöffengerichts irgendwie zu halten. Als Alternative sah er eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, die gegen Süchtige angeordnet werden kann, wenn dadurch voraussichtlich weitere schwere Straftaten verhindert werden. Die angeordnete ärztliche Untersuchung ergab, dass Günter Schmerzpatient ist und keine Suchtproblematik hat. Das Urteil lautete auf 1 Jahr, drei Monate zur Bewährung.

Daraufhin wurde sich für eine Revision entschieden, denn Cannabis ist Medizin und muss im Eigenanbau für Patienten freigegeben sein um die dauerhafte Versorgung zu gewährleisten.