RA Schillo riet zur Revision, die vor dem Oberlandesgericht Bamberg stattfindet. Die Revision wird aber nur zugelassen wenn die Verteidigung klar herausarbeitet, dass das angefochtene Urteil auf Fehlern der Anwendung des Rechts und der Verfahrensvorschriften beruht. Für eine Revisionsschrift, die diese Anforderungen erfüllt braucht es einen erfahrenen Strafverteidiger. Rechtsanwalt Schillo konnte eine Koryphäe des deutschen Strafrechts gewinnen. 

Prof. Dr. Thomas Fischer

Prof. Dr. Thomas Fischer war Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und ist  der Verfasser des inzwischen in 69. Auflage erscheinenden Standardkommentars zum Strafgesetzbuch („Der Fischer“, wie der Kommentar bei Strafrechtlern heißt). Er lehrt u.a. Strafprozessrecht an der Universität Würzburg und ist in der Kanzlei Gauweiler und Sauter als Strafverteidiger tätig. Seine umfangreiche Revisionsschrift ist auf dem Weg zum Oberlandesgericht Bamberg.

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