Im Jahre 2009 erhielt Günter als einer der ersten Patienten in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis auf eigene Kosten aus einer ganz bestimmten Apotheke.

Die „Ausnahmegenehmigung“

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Kosten von 900 Euro monatlich

Jetzt hatte Günter zwar die Genehmigung zum Erwerb von Medizinalhanf aber nicht die dafür erforderlichen 900 € monatlich. Günters Familie lebt vom Einkommen seiner Ehefrau.  Um das lebenswichtige Medikament finanzieren zu können blieb nur der Eigenanbau von Hanf, den er zusammen mit dem Rechtsanwalt Matthias Schillo durchsetzen wollte. 2010 wurde der Antrag beim BfArM gestellt und natürlich abgelehnt. 2014 hat das Verwaltungsgericht Köln den Bescheid des BfArM aufgehoben und Günter das Recht zum Anbau von Medizinalhanf eingeräumt.

Der Erfolg in Köln.