Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte Berufung ein. Als klar war, dass das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster Günters Recht auf Eigenanbau bestätigen würde, änderte die Beklagte 2017 die entsprechenden Gesetze: Hanf war jetzt nicht nur  als Medizin verschreibungsfähig. Die Krankenkassen hatten auch die Kosten des Heilmittels zu tragen. Damit entfiel allerdings wieder das Recht auf Eigenanbau. Von dieser Rechtsänderung haben viele von Euch profitiert.

Die Gesetzesänderung wird zunächst nicht beachtet

Obwohl damit gesetzlich geregelt war, dass die Krankenkassen eine ärztlich verordnete Therapie mit Medizinalhanf zu bezahlen hatten, sträubten sich viele Kassen. Günters Kasse lenkte ein, nachdem RA Schillo gegen die Ablehnung in Widerspruch gegangen war.

Damit war aber immer noch kein Arzt gefunden, der das Medikament auch verschreiben wollte. Die Kassen bedrohten die Ärzte mit angeblicher Budgetüberschreitung. Günter fand einen Arzt, der zwar kein Rezept ausstellen wollte, aber die Medikation mit von Günter beschafftem Hanf ärztlich begleitete und dabei lernte, wie hilfreich Medizinalhanf wirken kann.

Ein neuer Antrag auf Eigenanbau

Günter war jetzt medizinisch gut versorgt und sparte den Beitragszahlern seiner Krankenkasse monatlich etwa 1.600 €. Aber das war illegal. Deshalb beantragte RA Schillo 2020 erneut das Recht auf Eigenanbau und klagte gegen den ablehnenden Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Köln. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. Inzwischen hat Günter auch einen Arzt gefunden, der die Rezepte für den Bezug von Medizinalhanf ausstellt. So ging es vielen und der Nachfrage nach Medizinalcannabis stieg sprunghaft. Oft konnten die Apotheken nicht mehr liefern und die Angst der Schmerzpatienten vor der Unterversorgung wuchs.

…Und dann gibt´s noch diese böse Nachbarin